Der Cantharidenextrakt wurde unter anderem von Ärzten des römischen Reiches systematisch verwendet. Der bekannte Arzt PARACELSUS (1493 -1541) maß dem Cantharidenpflaster insbesondere bei verschiedenen Schmerzzuständen einen hohen Stellenwert bei.
Denn "wo die Natur einen Schmerz erzeugt, dort will sie schädliche Stoffe anhäufen und ausleeren. Wo sie dies nicht selbst fertig bringt, dort lasse man diese über die Haut heraus."
Wegen seines starken Effektes auf das Lymphsystem wird die Therapie mit dem Cantharidenpflaster auch "weißer Aderlass" genannt. Postuliert werden eine antiödematöse (abschwellende), eine antiphlogistische (entzündungs-hemmende), eine immunologische und eine hyperämisierende (durchblutungsfördernde) Wirkung.Es handelt sich um Pflaster, die mit einer Salbe aus dem getrockneten undgemahlenen "Spanischen Käfer" (auch "Spanische Fliege") Lytta vesicatoriabzw. Lantharis vesicatoria bestrichen sind. Dieser südeuropäische Vertreterder Ölkäfer produziert ein starkes Reizgift (Cantharidin).
Das Pflaster erzeugt nach einigen Stunden eine örtliche blasige Hautentzündung, welchemeistens ohne Narbenbildung abheilt. Oft bleiben Verfärbungen zurück. MancheTherapeuten injizieren die entstandene sterile Blasenflüssigkeit mit einer Spritze in den Gesäßmuskel zurück, um die Reizwirkung zu verstärken. Das Pflaster verbleibt im allgemeinen 8-12 Std. an der Körperregion.
Die Pflaster werden hauptsächlich bei Arthritis- (Gicht), rheumatischen-, Arthrose- und neuralgischen Schmerzen als Alternative Heilmethode eingesetzt. Manche Behandler wenden sie bei Multipler Sklerose, Neurodermitis, Depressionen, Bluthochdruck und weitere Krankheiten an! Aus Sicht der Schulmedizin liegen keine Nachweise für dieses Heilverfahren vor.
Nicht angewendet werden darf das Cantharidenpflaster bei Nierenbecken- und Harnblasenentzündungen, Stauungsödemen, Gangrän und arterieller Verschlusskrankheit. Weiterhin verbietet sich ein Einsatz bei akut entzündlichen Gelenkerkrankungen, auf Gelenkbeugen und offenen Wunden.
Die Anwendung sollte auch nicht bei Abwehrschwäche, Tumorerkrankungen, Diabetes mellitus erfolgen.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen