Die Schröpftherapie stellt ein seit der Antike benutztes Verfahren einer hautreizenden Therapie mit lokalen, segmentalen und reflektorischen Wirkungen dar.
Geschichte der Schröpftherapie
Das Schröpfen zählt wohl zu den ältesten Heilverfahren der Menschheit (ca. 5000 Jahre) und wurde und wird in vielen Kulturen mit unterschiedlichsten Instrumentarien (z.B. Bambusstabsegmente, Tierhörner etc.) angewendet. Darstellungen von "Schröpfgläsern" sind aus dem alten Ägypten überliefert. Im klassischen Griechenland war das Schröpfen so geschätzt, dass die Schröpfglocke zum Emblem des Arztes wurde. Schröpfen wurde im Mittelalter in Deutschland u.a. von Hildegard von Bingen angewandt und verbreitet. Von Aschner wurde es für die moderne Medizin wiederentdeckt.
Es gibt heute folgende Arten von Schröpftherapien:
Welchen Erkrankungen hilft Schröpfen?
Durch die Schröpftherapie kann ein lokaler Schmerz- und Verspannungszustand gebessert werden. Dabei kommen die Gläser insbesondere schmerzhafte Rücken- und Nackenverspannungen (z.B. bei akutem Hals- oder Lendenwirbelsäulensyndrom) zum Einsatz. Nach naturheilkundlichen Vorstellungen ist über Reflexbögen, den Schröpfzonen eine reflektorische Behandlung von erkrankten inneren Organen möglich.
Indikationen
Wann darf nicht geschröpft werden?
Für trockenes Schröpfen und die Schröpfkopfmassage sind bei richtiger Indikationsstellung außer einer ausgeprägten Altershaut oder Haut-entzündungen keine Kontraindikationen bekannt.
Blutiges Schröpfen ist bei akuten Entzündungen des betreffenden Hautareals, allergischen Hautveränderungen und bei radiologisch bestrahlten Hautarealen (Z. n. Krebsbehandlung) kontraindiziert.
Gibt es beim Schröpfen Nebenwirkungen?
Bei Neigung zu überschiessender Narbenbildung (Kelloidbildung) ist beim blutigen Schröpfen etwas Vorsicht geboten.
Beim Schröpfen kann es je nach der Menge des geschröpften Blutes und der Konstitution des Patienten zu Kreislaufregulationsstörungen (z.B. Schwäche, Müdigkeit und Blutdruckabfall) kommen. Der Patient sollte nach der Behandlung Nachruhen.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen!